Amazon Rechnungen: Das müssen Seller jetzt beachten
In dieser Woche gibt es wieder wichtige Neuigkeiten für Amazon Seller. Besonders erwähnenswert ist dabei die neue Anforderung, weniger als 5 % mangelhafte Am...
Autor: Alex Emilio Carter
13. Januar 2021
3 Min Lesezeit
In dieser Woche gibt es wieder wichtige Neuigkeiten für Amazon Seller. Besonders erwähnenswert ist dabei die neue Anforderung, weniger als 5 % mangelhafte Amazon Rechnungen aufzuweisen. Daneben geben wir Ihnen einen Überblick der Amazon Webinare in dieser und der nächsten Woche. Außerdem gibt es ein erneutes Update zum Brexit und seinen Folgen für das Amazon Geschäft.
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Was ändert sich bei Amazon Rechnungen?
Als Seller sollten Sie ab dem 05.04.2021 darauf vorbereitet sein, die Rate an Rechnungsmängeln unter 5 % zu halten. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Amazon Ihr Verkäuferkonto deaktiviert. Amazon bietet Ihnen dementsprechend Hilfe bei der Verbesserung Ihrer Quote an: Einerseits können Sie Rechnungen nutzen, die von Amazon selbst erstellt wurden. Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie mit der Umsatzsteuer registriert sein. Nach der Aktivierung können Sie den Service verwenden und Ihren Kunden die Rechnungen zum Download zur Verfügung stellen. Andererseits können Sie Rechnungen verwenden, die Sie selbst erstellt haben. Dies sollte spätestens am Tag nach dem Warenversand geschehen. Des Weiteren sollten Sie vermeiden, die Rechnungen über das Käufer-Verkäufer-Postfach zu verschicken, da dies einen Verstoß gegen die Rechnungsrichtlinien darstellt und somit als Rechnungsmangel gewertet wird.Wie wirkt sich der Brexit auf Amazon Seller aus?
Der Brexit ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Folglich ändert sich auch einiges für den Online Handel auf Amazon. In unserem Blog haben wir Sie bereits zu den neuen Regelungen bei der Umsatzsteuer und zur Markenregistrierung vor dem Brexit informiert. Damit Sie noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Änderungen erhalten, haben wir diese entsprechend aufgelistet:- Zollgrenze
- An der neuen Zollgrenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kann es zu zusätzlichen Warenkontrollen kommen.
- Amazon Transport
- Der Versand über das Europäische Versandnetzwerk ist nun nicht mehr möglich. Aus diesem Grund empfiehlt Amazon, Ihre Lager im Vereinigten Königreich und in der EU aufzustocken.
- Umsatzsteuerregistrierung
- Ab jetzt müssen Sie die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzsteuerregistrierung beachten.
Amazon Webinare im Januar
Im Januar bietet Amazon wieder einige Webinare an, die für Sie interessant sein könnten. Damit Sie sich im Vorfeld überlegen können, welche Termine für Sie in Frage kommen, haben wir Ihnen die kommenden Webinare aufgelistet:- 13.01. 11 Uhr: Amazon Versand
- Wenn Sie an den Vorteilen des Amazon Versands interessiert sind, können Sie sich in diesem Webinar über Programme und Kosten informieren.
- 13.01. 14 Uhr: Lagerbestand verwalten
- Am selben Tag informiert Sie Amazon außerdem zur Verwaltung Ihres Lagerbestands. Das Webinar schließt an das vom Vormittag an.
- 19.01. 11 Uhr: Wohin kann man mit Amazon verkaufen?
- Hier erfahren Sie, in welche Länder Sie verkaufen können und welche Vorteile dies mit sich bringt.