Neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2024
Autor: Katrin Hartmann-Seifert
27. März 2025
4 Min Lesezeit
Mit der Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024 werden signifikante Änderungen in der Bewertung und Überwachung der Sicherheit von Produkten, die in der EU verkauft werden, vorgenommen. Diese Verordnung, die für alle Händler – sowohl online als auch stationär – gilt, zielt darauf ab, die Sicherheit und den Schutz der Verbraucher zu erhöhen. Sie beinhaltet unter anderem neue Beurteilungskriterien für die Produktssicherheit, erweiterte Informationspflichten für Hersteller und Händler sowie spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung und Dokumentation von Produkten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Neuerungen der Produktsicherheitsverordnung 2024 detailliert erläutert.
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Wichtigste Erkenntnisse
- Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft, die strengere Überwachung und Dokumentation der Produktsicherheit verlangt.
- Hersteller und Händler müssen umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten erfüllen, um die Konformität ihrer Produkte mit der neuen Verordnung zu gewährleisten.
- Die Verordnung führt neue Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten ein, die bisher nicht in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU berücksichtigt wurden.
- Internethändler sind verpflichtet, bei jedem Angebot eines Verbraucherproduktes spezifische Produktinformationen bereitzustellen.
- Die Verordnung schreibt vor, dass im Falle eines Produktrückrufs Verbraucher effektiv informiert werden müssen.
Neue Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten
Überblick über die Änderungen
Mit der Einführung der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Jahr 2024 werden Hersteller und Händler mit einer Reihe von Änderungen konfrontiert, die eine umfassende Anpassung ihrer bisherigen Praktiken erfordern. Die Einbeziehung von Software als „Produkt“ im Sinne der Richtlinie stellt eine der wesentlichen Neuerungen dar, die eine erweiterte Betrachtung der Produktsicherheit notwendig macht.Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und gleichzeitig die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen.Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Technische Risikobewertung und Dokumentation
- Informationspflichten für Hersteller und Händler
- Anpassung an die Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI-Systeme)
Technische Risikobewertung und Dokumentation
Die technische Risikobewertung und die Erstellung technischer Unterlagen sind zentrale Elemente der neuen Produktsicherheitsverordnung. Hersteller sind verpflichtet, für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchzuführen und entsprechende Dokumente zu erstellen. Diese Unterlagen müssen eine allgemeine Beschreibung des Produkts, seine wesentlichen Eigenschaften und eine Analyse der möglichen Risiken enthalten.Bevor Produkte auf den Markt gebracht werden, müssen Hersteller sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsaspekte sorgfältig geprüft und dokumentiert sind.Die Dokumentation sollte außerdem folgende Punkte umfassen:
- Eine Aufstellung aller relevanten europäischen Normen
- Ergebnisse von Tests, die zur Risikobewertung durchgeführt wurden
- Gewählte Lösungen zur Beseitigung oder Minderung der Risiken
Informationspflichten für Hersteller und Händler
Mit der Einführung der neuen Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Hersteller und Händler. Jedes Verbraucherprodukt, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, muss nun detaillierte Informationen über den Hersteller beinhalten. Dazu zählen der Handelsname und die Handelsmarke sowie die Postanschrift und eine elektronische Adresse. Diese kann eine URL oder eine E-Mail-Adresse sein. Die Verpflichtung, klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Sprache des EU-Landes bereitzustellen, in dem das Produkt vertrieben wird, bleibt bestehen. Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht verkauft werden.Die neue Regelung stellt sicher, dass Verbraucher umfassend über die Produkte informiert sind, die sie erwerben möchten.Die wichtigsten Informationspflichten im Überblick:
- Handelsname und Handelsmarke des Herstellers
- Postanschrift und elektronische Adresse
- Klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache
Neue Informationspflichten bei jedem Internetangebot eines Verbraucherproduktes
Umfang und Ausnahmen der Regelung
Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2024 bringt umfassende Änderungen mit sich, die insbesondere für den Online-Handel von Bedeutung sind. Alle Verbraucherprodukte, die über das Internet angeboten werden, fallen grundsätzlich unter die neuen Informationspflichten. Ausnahmen bilden lediglich Produkte, die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften oder ihres Verwendungszwecks nicht unter die allgemeinen Sicherheitsanforderungen fallen.Die genauen Kriterien, welche Produkte von den Informationspflichten ausgenommen sind, werden in den Leitlinien zur Verordnung detailliert beschrieben.Einige Beispiele für Ausnahmen sind:
- Produkte, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind
- Antiquitäten und Sammlerstücke
- Handgefertigte Produkte, sofern sie in geringer Stückzahl hergestellt und direkt vom Hersteller verkauft werden
Konsequenzen für Internethändler
Die neuen Regelungen der Produktsicherheitsverordnung, die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft treten, stellen Internethändler vor große Herausforderungen. Artikel 19 legt fest, dass jedes Online-Angebot eines Produkts klare und sichtbare Informationen enthalten muss. Dies umfasst Angaben zum Hersteller und zur verantwortlichen Person. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Konsequenzen führen, darunter Strafen und die Entfernung von Produkten aus dem Online-Handel.Die Anforderungen sind umfangreich und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung der Händler.Die wichtigsten Punkte, die Internethändler beachten müssen, sind:
- Informationen zum Hersteller und zur verantwortlichen Person
- Technische Daten des Produkts
- Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen
Beratungsangebote zur Umsetzung
Die Umsetzung der neuen Produktsicherheitsverordnung stellt viele Internethändler vor Herausforderungen. Für eine erfolgreiche Anpassung sind spezialisierte Beratungsangebote unerlässlich. Diese Angebote reichen von individuellen Schulungen bis hin zu umfassenden Beratungspaketen, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Händlers zugeschnitten sind.Die Beratung kann persönlich, online oder als Kombination aus beidem erfolgen, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.Kontaktmöglichkeiten für eine individuelle Beratung umfassen:
- Telefon: +49 5465 312280
- E-Mail: reisestelle@hansalogservices.de
- Persönliche Treffen auf Messen und Konferenzen
Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung in der Praxis
Prüfungspflichten für Verkäufer
Mit der Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2024 werden die Prüfungspflichten für Verkäufer deutlich erweitert. Artikel 12 Abs. 1 legt fest, dass Händler vor dem Verkauf eines Produktes dessen Sicherheitsaspekte, Kennzeichnungen und die Einhaltung der Verordnung überprüfen müssen. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung der korrekten Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit des Produktes.Die Nutzung von Tools wie Helium10 kann Verkäufern dabei helfen, die Einhaltung der neuen Vorschriften effizient zu überprüfen und sicherzustellen.Die wichtigsten Prüfaspekte umfassen:
- Korrekte Kennzeichnung des Produktes
- Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung, falls erforderlich
- Überprüfung der Herstellerkennzeichnung
Kennzeichnungspflichten und elektronische Adresse
Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit bringt wesentliche Änderungen in den Kennzeichnungspflichten mit sich. Jedes Verbraucherprodukt muss nun eindeutig und gut sichtbar im Internet über den Hersteller informiert werden, einschließlich Postanschrift und elektronischer Adresse. Dies stellt eine Erweiterung der bisherigen Anforderungen dar und zielt darauf ab, die Transparenz und Sicherheit für Verbraucher zu erhöhen.Die elektronische Adresse kann eine E-Mail-Adresse oder eine URL sein und muss bei jedem Produktangebot im Internet angegeben werden.Für Hersteller außerhalb der Europäischen Union ist die Angabe der elektronischen Adresse der verantwortlichen Person in der EU nun obligatorisch. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher bei Bedarf einen Ansprechpartner innerhalb der EU haben.
- Informationen zum Hersteller und zur verantwortlichen Person:
- Name
- Postanschrift
- Elektronische Adresse
Produktrückrufe und Verbraucherinformation
Die Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung bringt wesentliche Änderungen im Bereich der Produktrückrufe und der Verbraucherinformation mit sich. Hersteller und Händler sind nun verpflichtet, Verbraucher aktiv und effizient über Produktrückrufe zu informieren. Dies schließt die Nutzung digitaler Kanäle und die Bereitstellung aller relevanten Informationen ein, um sicherzustellen, dass Verbraucher angemessen gewarnt und instruiert werden.Die Verordnung legt besonderen Wert auf die Transparenz und Zugänglichkeit der Informationen für die Verbraucher.Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination seitens der Unternehmen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten die Risiken und Verantwortlichkeiten verstehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Einrichtung effektiver Kommunikationskanäle
- Sicherstellung, dass Informationen leicht zugänglich sind
- Aktive Benachrichtigung der Verbraucher im Falle eines Rückrufs
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung
Angebote für Internethändler
Internethändler stehen vor der Herausforderung, die neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung effizient umzusetzen. Besonders die Informationspflichten stellen eine signifikante Neuerung dar, die einen erheblichen Aufwand für die Händler bedeutet.Artikel 19 legt fest, dass Internethändler in jedem Internetangebot eines Verbraucherproduktes bestimmte Informationen klar und deutlich angeben müssen.Zur Unterstützung der Internethändler bei der Bewältigung dieser Herausforderungen bieten verschiedene Organisationen und Dienstleister spezialisierte Beratungsangebote an. Diese umfassen:
- Rechtliche Beratung zur Einhaltung der neuen Vorschriften
- Technische Unterstützung bei der Implementierung der Informationspflichten
- Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung und Vorbereitung des Personals
Rechtliche Beratung und technische Unterstützung
Die Umsetzung der neuen Produktsicherheitsverordnung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Eine professionelle rechtliche Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, wie Dr. Ulrich Becker, bieten spezialisierte Unterstützung an. Seine Beratung erstreckt sich auf präventive produktsicherheitsrechtliche Compliance, einschließlich Produktkennzeichnungen und mehr.Für eine unkomplizierte und schnelle Beratung steht das Team von Internetrecht-Rostock.de bereit. Sie bieten kurzfristige Beratungen durch Fachanwälte an und sind spezialisiert auf die rechtliche Absicherung von Internetshops.
- Kurzfristige Beratung durch Fachanwälte
- Spezialisierung auf Internetrecht und Produktsicherheit
- Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung von Internetshops
Wichtige Termine und Fristen
Die Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung bringt eine Reihe von wichtigen Terminen mit sich, die für Hersteller, Händler und Dienstleister von entscheidender Bedeutung sind. Markieren Sie sich den 13. Dezember 2024 als Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Regelungen. Ab diesem Datum müssen alle relevanten Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.Es ist essenziell, sich frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen in den Betriebsabläufen zu planen.Für eine detaillierte Planung und Vorbereitung bieten verschiedene Institutionen und Verbände Schulungen und Informationsveranstaltungen an. Hier eine Auswahl wichtiger Termine:
- 07.03.2024: Online-Workshop zu den Chancen und Risiken der 3D Fashion Digitalisierung
- Schulungen auf Anfrage
- Event-Newsletter abonnieren
Fazit und Ausblick auf die Produktsicherheit ab 2024
Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die ab dem 23. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einstufung von Software als „Produkt“ im Sinne der Richtlinie, was weitreichende Folgen für Hersteller und Händler digitaler Produkte hat. Zudem wird die Verordnung auch Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) erfassen, was eine Anpassung der Sicherheitsbewertungen und Dokumentationen erfordert.Die neue Verordnung zur Sicherheit von Verbraucherprodukten wird bereits ab dem 23. Dezember 2024 EU-weit unmittelbar gelten und damit die über 20 Jahre alte EU-Richtlinie ersetzen.Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Einführung neuer Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten
- Erweiterte Informationspflichten für Hersteller und Händler
- Neue Anforderungen an die technische Dokumentation
- Spezifische Regelungen für Produkte, die KI-Systeme enthalten
Bedeutung für den Markt und Verbraucherschutz
Die Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung im Jahr 2024 wird eine signifikante Auswirkung auf den Markt und den Verbraucherschutz haben. Durch die strengeren Sicherheitsanforderungen und Informationspflichten wird nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte gestärkt, sondern auch ein fairer Wettbewerb unter den Herstellern gefördert. Die Verordnung zielt darauf ab, Risiken für Verbraucher zu minimieren und gleichzeitig die Transparenz im Handel zu erhöhen. Dies führt zu einer verbesserten Marktüberwachung und einer effektiveren Durchsetzung der Produktsicherheitsstandards.Die neuen Regelungen betreffen sowohl neue als auch gebrauchte Produkte und stellen somit eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Sicherheitsanforderungen dar.Die Anpassung an diese Verordnung erfordert von den Unternehmen eine sorgfältige Planung und Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Dies bietet jedoch auch die Chance, sich als verantwortungsbewusster Anbieter am Markt zu positionieren und das Verbrauchervertrauen zu stärken.
Vorbereitung auf die kommenden Änderungen
Die Vorbereitung auf die kommenden Änderungen der Produktsicherheitsverordnung erfordert eine umfassende Strategie. Unternehmen sollten beginnen, ihre internen Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eine frühzeitige Anpassung kann entscheidend sein, um mögliche Strafen zu vermeiden und die Marktposition zu sichern.- Überprüfung der aktuellen Produktsicherheitsstandards
- Anpassung der internen Prozesse
- Schulung der Mitarbeiter
Es ist essentiell, dass alle Beteiligten über die Änderungen informiert sind und entsprechend geschult werden.Die Nutzung von Beratungsangeboten kann ebenfalls eine wertvolle Ressource darstellen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der neuen Verordnung berücksichtigt werden. Unternehmen, die proaktiv handeln, können sich einen Vorteil verschaffen und die Übergangsphase effizienter gestalten. In einer Welt, in der die Produktsicherheit immer wichtiger wird, ist es entscheidend, die richtigen Tools und Ressourcen zur Hand zu haben, um nicht nur zu überleben, sondern auch zu florieren. Ab 2024 werden die Anforderungen und Erwartungen an die Produktsicherheit weiter steigen. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, empfehlen wir Ihnen, die Helium 10 Tool Suite zu nutzen. Diese bietet umfassende Analysen und Optimierungsmöglichkeiten, um Ihre Produkte sicher und erfolgreich zu vermarkten. Besuchen Sie unsere Website und erfahren Sie, wie Sie mit Helium 10 einen Vorsprung im E-Commerce erlangen können. Nutzen Sie die Chance, mit den Codes KATRIN6M20 und KATRIN10 von exklusiven Rabatten zu profitieren.