Amazon Markenregistrierung vor dem Brexit
Ab dem 01.01.2021 gelten neue Richtlinien für die Amazon Markenregistrierung im Vereinigten Königreich. Wir informieren Sie daher über alle Schritte, die Sie...
Autor: Dr. Michael Weber
15. Dezember 2020
3 Min Lesezeit
Ab dem 01.01.2021 gelten neue Richtlinien für die Amazon Markenregistrierung im Vereinigten Königreich. Wir informieren Sie daher über alle Schritte, die Sie gegebenenfalls noch einleiten müssen. Außerdem wichtig zu diesem Thema: Die neue Zollgrenze zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Abschließend erfahren Sie noch, wie Sie beim Hochladen Ihrer Bilder Zeit sparen können.
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Was verändert sich bei der Amazon Markenregistrierung?
Der kommende Brexit verändert das Markenrecht. Zunächst wären Marken, die in der EU registriert sind, ab nächstem Jahr im Vereinigten Königreich nicht mehr gültig. Die Ämter für geistiges Eigentum (IPO) erstellen für Ihre Marken in der EU deshalb entsprechende Marken für Großbritannien. Diese werden von der Amazon Markenregistrierung automatisch in Ihrem Amazon Konto hinzugefügt. Auf diese Weise hat der Brexit keinen Einfluss auf Ihre Marke und Sie genießen weiter alle Vorteile der Amazon Markenregistrierung. Um diesen Prozess einleiten zu können, muss Ihre Marke allerdings bereits bei der Markenregistrierung angemeldet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie die Anmeldung bis zum 31.12.2020 durchführen. Für Marken, die nicht durch das IPO übernommen werden, müssen Seller die Anmeldung in drei Schritten selbst vornehmen:- Klicken Sie dazu in Ihrem Konto unter "Kennzahlenmonitor Markenregistrierung" auf "Support"
- Daraufhin müssen Sie "Marken-Support kontaktieren“ und dort „Markenprofil aktualisieren“ auswählen.
- Anschließend können Sie mithilfe eines Formulars Ihre zusätzliche Marke hinzufügen.